Dr. iur. lic. phil. Sandra Sykora ist eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin mit einer einzigartigen interdisziplinären Expertise im Schnittfeld von Recht und Kunstgeschichte. Ihre Praxis verbindet juristische Präzision mit kunsthistorischem Fachwissen und bietet spezialisierte Beratung für den sensiblen Kunst- und Kulturgütersektor.
Mit ihrer Doppelqualifikation als Rechtsanwältin und Kunsthistorikerin bietet sie Mandanten eine ganzheitliche Betreuung, die sowohl die rechtlichen als auch die kunstwissenschaftlichen Dimensionen eines Falles berücksichtigt. Ihr Ansatz richtet sich insbesondere an Kunstsammler, Galerien, Museen, Künstler und Erben, die kompetente Begleitung in komplexen rechtlichen Fragen rund um Kunstwerke benötigen.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung im Kunst- und Kulturgüterrecht
- Provenienzforschung und Restitutionsberatung
- Vertragsgestaltung im Kunsthandel (Kauf, Leihgabe, Kommission)
- Urheberrechtliche Beratung für Künstler und Verwerter
- Gestaltung von Auktions- und Galerieverträgen
- Beratung bei Erbangelegenheiten mit Kunstbezug
- Due Diligence bei Kunsttransaktionen
- Streitbeilegung und Prozessvertretung in Kunstsachen
