Die Anwaltskanzlei Horák ist eine auf Handels- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in zentraler Lage im Zürcher Seefeld. Sie zeichnet sich durch ihre fokussierte Prozessführungstätigkeit und umfassende rechtliche Beratung für nationale und internationale Klienten aus, wobei sowohl die Qualität der juristischen Arbeit als auch die persönliche Betreuung der Mandanten im Mittelpunkt stehen.
Unter der Leitung von Rechtsanwalt lic. iur. David Horák und mit der Expertise von Dr. iur. Franziska Grob vereint die Kanzlei langjährige gerichtliche Erfahrung mit strategischer Prozessführung. Der Ansatz kombiniert tiefgreifende Rechtsanalyse, wirtschaftliche Zielbetrachtung und vorausschauende Prozessstrategie, um die Interessen von Privatpersonen und Unternehmen effizient vor Schweizer Zivilgerichten durchzusetzen. Besondere Schwerpunkte liegen in der Vertretung bei Schadenersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung sowie in handelsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung im Handels- und Wirtschaftsrecht
- Durchsetzung von Ansprüchen vor Schweizer Zivilgerichten
- Vertretung in Zivilprozessen und komplexen Zivilstreitigkeiten
- Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung und Vermögensverwaltung
- Kaufpreisforderungen aus internationalen Warengeschäften
- Ansprüche aus Bauprojekten
- Agentur- und Maklerrecht
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
- Beratung im Arbeitsrecht
- Beratung im Mietrecht
- Redaktion von Vertragswerken für Wirtschaft und Industrie
- Schiedsgerichtsbarkeit nach nationalen und internationalen Schiedsordnungen
- Vertretung in Verfahren vor staatlichen Zivilgerichten
- Abwehr unberechtigter Klagen
- Wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche
- Zusammenarbeit mit Experten aus Steuerbereich und Finanzwesen
Die Kanzlei betreut Klienten in der ganzen Schweiz und bei internationalen Mandaten durch ein Netzwerk von Korrespondenzanwälten. Die Beratung erfolgt in Deutsch und Englisch, mit weiteren Sprachkenntnissen in Französisch, Italienisch und Tschechisch. Bemerkenswerte Erfolge umfassen die erfolgreiche Durchsetzung substantieller Schadenersatzsummen sowie die Abwehr von Schadenersatzklagen in Millionenhöhe.
