OBENHAUS Steueranwalt Zürich ist eine spezialisierte Kanzlei für nationales und internationales Steuerrecht mit Fokus auf die Vermeidung und Beseitigung von Doppelbesteuerung. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre interdisziplinäre Expertise im Schweizer und deutschen Steuerrecht sowie durch grenzüberschreitende Beratungskompetenz aus.
Der Ansatz kombiniert präventive Beratung mit umfassender gerichtlicher und behördlicher Vertretung. Rechtsanwalt Nils Obenhaus, deutscher Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Schweizer Anwalt, verfügt als Mitautor des Kommentars zum internationalen Steuerrecht Wassermeyer über herausragende Expertise in Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsaustausch. Die Kanzlei richtet sich primär an Selbständigerwerbende und Unternehmen, die mit interkantonalen oder internationalen Steuerfragen konfrontiert sind.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (interkantonal und international)
- Vertretung bei Steuereinschätzungen und Steuerveranlagungsänderungen
- Begleitung bei steuerlichen Buchprüfungen und MWST-Kontrollen
- Durchführung strafloser Selbstanzeigen und Nachdeklarationen
- Vertretung in Nachsteuer- und Bussenverfahren
- Prozessvertretung vor Steuerrekursgerichten, Verwaltungsgerichten und Bundesgericht
- Strafverteidigung bei Steuerstrafverfahren
- Beratung zu Steuerdomizilverfahren
- Betreuung bei Verrechnungspreisfragen und Betriebsstättengewinn-Diskussionen
- Unterstützung bei Steuerausscheidungsverfahren
Die Kanzlei bedient Mandanten in der Schweiz und Deutschland und bietet Beratung in deutscher Sprache an. Mit Standorten in Zürich und Hamburg ermöglicht sie eine nahtlose grenzüberschreitende Betreuung bei komplexen Steuerfragen.
