Marianne Heer ist eine renommierte Schweizer Rechtsdienstleisterin mit Spezialisierung im Strafrecht, insbesondere im Bereich des Massnahmenrechts. Als ehemalige zweitinstanzliche Richterin und erfahrene Staatsanwältin bietet sie hochqualifizierte Beratungen und second opinions an, wobei ihre Expertise in der Überprüfung von Gutachten und Therapieberichten besonders hervorsticht.
Ihr Ansatz kombiniert jahrzehntelange richterliche und staatsanwaltliche Praxis mit aktueller akademischer Tätigkeit als Dozentin an den Universitäten Freiburg und Bern. Sie richtet sich primär an Mandanten, die fundierte rechtliche Einschätzungen zu strafrechtlichen Massnahmen benötigen, und überzeugt durch ihre tiefgreifende Kenntnis der Materie sowie ihre kontinuierliche Mitwirkung in Fachpublikationen und Weiterbildungsformaten.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratungen im Kontext strafrechtlicher Massnahmen
- Second opinions zu strafrechtlichen Massnahmen
- Überprüfung von Gutachten im Strafrecht
- Analyse von Therapieberichten
- Begutachtung von Begutachtungsaufträgen
- Rechtliche Einschätzungen im Massnahmenrecht
Neben ihrer beratenden Tätigkeit engagiert sie sich als Co-Leiterin des Forums Justiz & Psychiatrie und ist als Herausgeberin und Autorin in Fachkommentaren tätig. Ihre Dienstleistungen werden in der Schweiz angeboten, wobei sie sowohl Deutsch spricht als auch über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsanwendung verfügt.
