schlichtundrecht ist das Vermittleramt Toggenburg, eine vorgerichtliche Schlichtungsstelle für Zivilstreitigkeiten im Gerichtskreis Toggenburg. Als vom Kreisgericht gewählte Instanz spezialisiert sich die Stelle auf die aussergerichtliche Beilegung von Konflikten durch Vermittlung und Sühneverfahren, wobei für arbeits-, miet- und pachtrechtliche Streitigkeiten separate Schlichtungsstellen zuständig sind.
Der Vermittler verfolgt einen lösungsorientierten Ansatz mit dem Ziel, Parteien vor langwierigen Gerichtsprozessen zu bewahren. Mit juristischer Expertise und regionaler Verankerung dient die Stelle primär Privatpersonen und Unternehmen innerhalb der zugehörigen Gemeinden. Das Verfahren zeichnet sich durch pragmatische Handhabung und die Möglichkeit verbindlicher Urteilsvorschläge bei geringen Streitwerten aus.
Angebotene Dienstleistungen
- Durchführung von Vermittlungs- und Sühneverfahren
- Schlichtung von Zivilstreitigkeiten durch Vergleichsabschlüsse
- Abhalten von Parteien vor unbegründeten Klagen oder Verteidigungen
- Erteilung von Weisungen (Leitscheine) für Gerichtsklagen
- Abgabe von schriftlichen Urteilsvorschlägen (bis CHF 5’000 Streitwert)
- Fällen von Urteilen (bis CHF 2’000 Streitwert bei klarer Rechtslage)
- Unverbindliche Verfahrensinformationen für Interessierte
- Entgegennahme schriftlicher Schlichtungsgesuche
- Beratung zu Verfahrensabläufen und Zuständigkeiten
Das Vermittleramt ist zuständig für den Gerichtskreis Toggenburg, einschliesslich der Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Wattwil und Wildhaus-Alt St. Johann. Die Dienstleistungen werden in Deutsch angeboten, wobei persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind.
