Camelia Costea ist eine international tätige Rechtsanwältin mit Zulassungen in Rumänien und der Schweiz, die sich auf grenzüberschreitende Rechtsfälle zwischen diesen beiden Ländern spezialisiert hat. Als Mitglied der nationalen Anwaltskammern beider Länder bietet sie eine einzigartige Kombination aus lokaler Expertise und internationaler Perspektive, was sie zu einer gefragten Ansprechpartnerin für komplexe binationale Rechtsangelegenheiten macht.
Die promovierte Juristin verfügt über umfassende Erfahrung in der Vertretung sowohl privater als auch geschäftlicher Mandanten und zeichnet sich durch ihre strategische Prozessführung sowie Erfolge vor internationalen Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus. Ihr Ansatz verbindet tiefgehende Kenntnis beider Rechtssysteme mit praxisnaher Beratung, die speziell auf die Bedürfnisse von rumänischen Klienten in der Schweiz und schweizerischen Mandanten in Rumänien zugeschnitten ist.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung im rumänischen Recht
- Rechtsberatung im schweizerischen Recht
- Grenzüberschreitende Rechtsvertretung
- Internationale Rechtsstreitigkeiten
- Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- Zivilrechtliche Mandate
- Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
- Migrationsrecht und Aufenthaltsfragen
- Prozessführung und Prozessvertretung
- Rechtliche Beratung für Privatpersonen
- Rechtliche Beratung für Unternehmen
- Binationale Rechtsdienstleistungen
Die Anwältin bedient primär Mandanten mit Bezug zu Rumänien und der Schweiz und kommuniziert in deutscher und rumänischer Sprache. Ihre bemerkenswerten Erfolge umfassen unter anderem einen gewonnenen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall «Muncaciu v. România».
